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Liquidität für den Mittelstand

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Die Chancen und Vorteile, die sich für viele Betriebe aus zu ihnen passenden Modellen der Beteiligung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Betriebs- vermögen ergeben, werden vor allem im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen bei weitem nicht ausgeschöpft.
 
Die Gründe hierfür sind vielfältig: Neben manchem Fehlurteil und Ressentiment im Einzelfall fehlen noch immer Informationen und Transparenz über praktikable konkrete Modelle. Dabei kann die richtig eingesetzte Mitarbeiter- beteiligung ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeuten.
 
Wir organisieren für Sie:
Erstberatungen
regionale Informationsveranstaltungen und
Workshops, insbesondere für betriebliche Akteure
Zielgruppe der Erstberatung
 
Die Erstberatung richtet sich primär an kleine und mittelständische Unternehmen in NRW, die ein Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodell einführen möchten. Die Unternehmen sollten sich bereits mit dem Thema Mitarbeiter- kapitalbeteiligung beschäftigt haben mit dem Ergebnis, die Voraussetzungen für die Einführung eines Beteiligungsmodells im Unternehmen intensiver zu prüfen.
 
Inhalte der Erstberatung
 
Ziel der Erstberatung ist es, gemeinsam mit dem Unternehmen ein auf die spezifischen Rahmen- bedingungen des jeweiligen Unternehmens passendes Beteiligungsmodell zu identifizieren und die Voraussetzungen für die Einführung des Modells zu überprüfen.
 
Im Rahmen der Beratung soll der Prozess der Einführung strukturiert und vorbereitet werden. Am Ende der Erstberatung sollte die Entscheidung zur Umsetzung des Modells stehen.
In der Erstberatung geht es deshalb darum, insbesondere folgende Fragen zu klären:
Was sind die Ziele/Motive des Unternehmens für die Einführung des Beteiligungsmodells?
Welche "immaterielle" Beteiligung ist das Unternehmen bereit, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuräumen?
Aus welchen Quellen soll / kann das Beteiligungsmodell finanziert werden?
Wie soll die Belegschaft informiert/ in die Gestaltung des Modells einbezogen werden,
wie sieht der begleitende Kommunikationsprozess aus?
Welches Beteiligungsmodell passt am besten, wie sieht seine Grundstruktur aus?
Wie sieht ein Mustervertrag zu diesem Modell aus?
Sind diese Fragen geklärt, endet die Erstberatung.
 
Die Erstberatung ist in der Regel auf maximal
drei Tagewerke
begrenzt. Diese Tagewerke umfassen sämtliche Aktivitäten inklusive Vor- und Nachbereitungen in und außerhalb des Unternehmens.
 
 
Umsetzung eines Beteiligungs- modells

 
Das beratene Unternehmen kann uns bei Bedarf im Anschluss an die Erstberatung mit der Umsetzung des Beteiligungsmodells beauftragen. Diese Kosten werden individuell ermittelt.
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