Mit der neuen Berufshaftpflicht für Unternehmensleiter (D&O- Versicherung) eines europäischen Versicherers wird die Firmengründung für Jungunternehmer endlich leichter - und sicherer.
Existenzgründer unterschätzen vielfach die Haftungsrisiken, die mit ihrer Selbständigkeit verbunden sind.
Selbst wenn die GmbH als Rechtsform gewählt wird, bietet diese nur eine Haftungsbegrenzung für die Gesellschafter,
nicht aber für die Geschäftsführer einer Firma.
Die Geschäftsführer bleiben für eine Vielzahl von Risiken unbegrenzt persönlich haftbar.
Existenzgründer können sich seit kurzer Zeit gegen Vermögensschäden schützen, die aus der Tätigkeit als Organmitglied oder als leitender Angestellter resultieren.
Bisher war das nur frühestens drei Jahre nach der Gründung möglich. Voraussetzung ist, dass das Betriebshaftpflichtrisiko beim gleichen Versicherer versichert ist.
Haftungsrisiko Insolvenz
Eine besonders große Verantwortung trägt der Geschäftsführer, wenn seinem Unternehmen die Insolvenz droht. So muss er nach Eintritt der Insolvenzreife unverzüglich, spätestens aber nach drei Wochen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Unterlässt er dies, so muss er neben der Gesellschaft unbegrenzt für die Verbindlichkeiten der GmbH haften - davor bewahrt ihn die D&O- Versicherung.
Sie schützt Eigentümer eines Unternehmens grundsätzlich vor den Folgen von Fehlentscheidungen des angestellten Geschäftsführers.